Zur Anwendbarkeit des § 284 StGB seit Geltung des Glücksspiel-Staatsvertrages
Geschrieben am 12.09.2013
Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 01.01.2008 sind immer wieder Versuche einiger Ermittlungsbehörden und Gerichte zu beobachten, eine Strafbarkeit gem. § 284 StGB im Falle des Veranstaltens oder Vermittelns von Sportwetten in Deutschland zu begründen.
Download PDF